Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Homöopathie

Innerhalb der Besonderen Therapierichtungen – neben der Anthroposophie und der Phytotherapie – hat die Homöopathie im deutschen Arzneimittelgesetz von 1976 ihre offizielle Anerkennung gefunden. Homöopathische Arzneimittel müssen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) behördlich überprüft werden, bevor sie in den Markt gebracht und in der Apotheke abgegeben werden dürfen. Dabei sind in jedem Fall Nachweise über die Herstellung und die hochwertige Beschaffenheit des jeweiligen Arzneimittels zu führen. Sicherheit und Wirksamkeit müssen durch Literaturdaten oder eigene Untersuchungen belegt werden. Eine Ausnahme hinsichtlich der Vorlage der Belege zur Wirksamkeit stellen die „registrierten“ Homöopathika dar, die nach einem vereinfachten Verfahren überprüft werden, aber aus diesem Grunde auch keine Angaben zu Anwendungsgebieten enthalten dürfen. Hierbei kommt dem Therapeuten die wichtige Aufgabe zu, nach dem Studium der homöopathischen Literatur und der Untersuchung des Patienten zu entscheiden, welches Mittel im individuellen Fall zur Anwendung kommen soll. 

Wie alle Arzneimittel haben auch homöopathische Arzneimittel eine Packungsbeilage, die den Patienten/Verbraucher über die Anwendung aufklärt. Dazu gehören auch Informationen über mögliche Anwendungsbeschränkungen und eventuelle Risiken.  Zum Nachweis der Wirksamkeit ist die so genannte klinische Studie nicht unbedingt das Mittel der Wahl. Da die klassische Homöopathie eine individuelle Therapieform ist, müssen hier das Vorliegen der Krankheit und die Anwendung des Arzneimittels differenziert betrachtet werden. Der Krankheitsbegriff in der Homöopathie betrifft nicht nur ein einzelnes, genau definiertes Lokalsymptom. Eine gut durchgeführte Einzelfallanalyse ist deshalb die der Methodik der Homöopathie am besten angepasste Form der Bewertung eines Therapieerfolges. Gleichwohl gibt es einige nach modernen Prinzipien durchgeführte Doppelblindstudien, die homöopathische Zubereitungen mit einem wirkstofffreien Träger (Placebo) verglichen und positive Ergebnisse bei ausgewählten Krankheitsbildern gezeigt haben. Auch die basierend auf dem Arzneimittelgesetz behördlich publizierten Monografien der Expertenkommission D stellen ein wichtiges Instrument zur Bewertung von in der Homöopathie verwendeten Präparaten dar. Sie spiegeln die wissenschaftlichen Erkenntnisse von über 1.100 homöopathisch genutzten Zubereitungen aus pflanzlichen, tierischen und mineralischen Stoffen wider und enthalten Aussagen über deren Anwedungsmöglichkeiten.

Quelle: www.bah-bonn.de