Mai Thi Nguyen-Kim kritisiert inkonsequenten Umgang mit der Homöopathie (DAZ)

Die Wissenschaftsjournalistin und bekannte Homöopathie-Kritikerin Mai Thi Nguyen-Kim hat in ihrer Sendung den inkonsequenten Umgang der Behörden mit der Homöopathie kritisiert. Entweder handele es sich dabei um wirksame Arzneimittel, dann müsse man sie auch als solche behandeln, oder eben nicht. Diese Diskrepanz versucht sie am Beispiel eines mit Globuli gesüßten Eistees namens HomöopaTea zu verdeutlichen.

Homöopathie ist ein Thema, an dem sich Wissenschaftsjournalisten gerne abarbeiten, so auch Mai Thi Nguyen-Kim in ihrer ZDFneo-Sendung „Mai Think X“.  Die Chemikerin, die vor allem durch ihre Beiträge zur Corona-Pandemie bekannt wurde, wofür sie auch mehrere Journalisten-Preise erhielt, ist eine bekannte Kritikerin von Hahnemanns Lehre. Die wolle sie zerstören, wie sie in der Ausgabe vom Sonntag ankündigte. 

Sie habe in der Vergangenheit immer wieder versucht, überzeugte Fans aufzuklären – mit null Erfolg, wie sie sagt. Deswegen wähle sie diesmal einen anderen Ansatz, nämlich ihre Feinde zu verstehen, die Perspektive zu wechseln, also die Homöopathie ernst zu nehmen und davon auszugehen, dass sie wirkt. Daher erklärt sie ausführlich und mit vielen Seitenhieben versehen die Idee hinter der Homöopathie und die Herstellung entsprechender Arzneimittel. Besonders amüsant findet Nguyen-Kim dabei die Theorie, dass homöopathische Arzneimittel auch dann wirken sollen, wenn gar kein Molekül mehr nachweisbar ist – über das Gedächtnis des Wassers.

Sie stellt sich dann mit ihrem Team die Frage, was eigentlich mit den Unmengen an potenziertem Wasser passiert, die bei Herstellung anfallen. Wenn es ein hochwirksames Arzneimittel sei, müssten die Abfälle auch entsprechend entsorgt werden und nicht einfach ins Abwasser gelangen, so ihre Überlegung. Letzteres ist aber offenbar der Fall, wie Nachfragen ergeben. Das bereitet Nguyen-Kim große Sorge. Sie verweist auf Hahnemann, der nicht nur davor gewarnt habe, dass eine Überdosierung von potenziertem Wasser tödlich sein könne, sondern auch vor versehentlichem Schütteln beim Transport. „Doch das potenzierte Abwasser wird in den Rohren durchgeschüttelt“, so Nguyen-Kim, und auch im Klärwerk und in Flüssen. „Und am Ende landet das alles als sauberes Trinkwasser in unseren Wasserhähnen! Extrem verdünnt und extrem oft geschüttelt – das entspricht einer extrem hohen Potenz.“

Potenziertes Wasser ins Abwasser

Dass Globuli als Arzneimittel einerseits nur in Apotheken verkauft werden, auf der anderen Seite aber das Abfallprodukt der Herstellung, das potenzierte Wasser, einfach über die Kanalisation entsorgt werden darf, passt für die promovierte Chemikerin nicht zusammen. Diese Inkonsequenz will sie mit einem weiteren Beispiel veranschaulichen: Sie plant, einen Eistee auf den Markt zu bringen und diesen mit Safran-C30-Globuli zu süßen, nicht ohne sich vorher bei der zuständigen Behörde schlau gemacht zu haben, ob es denn zulässig ist, das Produkt als Lebensmittel zu vermarkten. HomöopaTea soll es  heißen. Die Anfrage wird für zwei verschiedene Varianten gestellt. Bei der einen sollen in der Apotheke gekaufte Crocus-C30-Globuli aufgelöst werden. Bei der anderen sollen Globuli aus Safran und Haushaltszucker nach den Vorschriften des HAB selbst hergestellt und dann zum Süßen verwendet werden. 

Gerangel um Zuständigkeiten

Die größte Schwierigkeit bestand dem Beitrag zufolge zunächst darin, auszumachen, welche Behörde eigentlich zuständig ist: das für Arzneimittel zuständige BfArM oder die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Bezirksregierung, die jeweils aufeinander verweisen? Eine Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium ergibt, dass man dort keine Bedenken hat, den Eistee als Lebensmittel zu vermarkten. Schließlich enthalte Cola auch Coffein und Tonic Water Chinin. Beides seien keine Arzneimittel, heißt es. Nguyen-Kim gibt zu bedenken, dass weder in Cola noch in Tonic arzneilich wirksame Mengen der Wirkstoffe enthalten seien, in ihrem Eistee jedoch zweieinhalb Fläschchen Globuli pro Flasche steckten. 

Vom Verbraucherschutzministerium in NRW erhält sie schließlich die Antwort, dass Crocus C30, also die Globuli aus der Apotheke, als Zutat in Lebensmitteln nicht zulässig seien. Somit sei der daraus hergestellte Eistee auch nicht verkehrsfähig. Der Eistee, der mit den nach HAB-Vorschrift hergestellten DIY-Globuli aus Safran und Haushaltszucker gesüßt ist, kann nach Ansicht der Behörde hingegen in den Verkehr gebracht werden, sofern er die lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt.

Das findet Mai Thi Nguyen-Kim „lächerlich“. Entweder Homöopathie wirke, dann müssen die Mittel apothekenpflichtig sein, dürften nicht in die Umwelt gelangen und man dürfe damit auch keinen Eistee süßen. Oder sie wirke eben nicht. Dann dürfen homöopathische Mittel ihrer Ansicht nach aber auch nicht als Arzneimittel in der Apotheke angeboten werden.

Da Nguyen-Kim bekanntermaßen letztere Meinung vertritt, hat sie ihren Eistee produziert. Die Deklaration des Süßungsmittels könnte jedoch Ärger geben, der vermutlich bewusst einkalkuliert ist. So erklärt sie zwar, kein gekauftes Arzneimittel verwendet zu haben, bei der Zusammensetzung ist aber mit Crocus dil. C30 ein Arzneimittel angegeben. 

Apotheker wünscht sich grundsätzliche Klärung

Diese Deklaration stört Apotheker Christian Fehske aus Hagen, der sich viel mit dem Thema Homöopathie beschäftigt. Er wünscht sich eine Überprüfung dieses Falls und hat sich diesbezüglich an die Aufsichtsbehörde gewandt. Und zwar nicht, weil bereits durch die Herstellung ohne Herstellungserlaubnis möglicherweise ein Verstoß gegen §13 AMG Satz 1 vorliegen könnte. Vielmehr könnte in Fehskes Augen angesichts der hohen Verdünnung, der im Lebensmittelrecht üblichen Ausgangsstoffe und aufgrund der vor Herstellung erfolgten, sorgfältigen Prüfung und Abstimmung mit den Überwachungsbehörden eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit gegen eine Verfolgung sprechen. Aber aufgrund des Aufrufs zur öffentlichen Verbreitung bittet er die Behörde, bei ihrer Prüfung zu berücksichtigen, ob hier nicht ein Präzedenzfall geschaffen werde (bzw. geschaffen werden soll). 

So gebe es nämlich Gründe für die Einstufung als Arzneimittel, weil die nicht ordnungsgemäße Herstellung gefährlich werden könnte. Fehske verweist dabei auf einen Fall in den USA von vor einigen Jahren, wo Zahnungsglobuli hohe Konzentrationen von Belladonna enthielten. In den USA sind Homöopathika nämlich keine Arzneimittel und deswegen nicht reguliert. Zudem fragt Fehske, wo genau man bei der Duldung künftig die Grenze ziehen würde, wann die Umgehung von Arzneimittelgesetz und Apothekenpflicht „noch witzig“ und „noch nicht gefährlich“ ist? Er hat unter anderem Bedenken, dass weniger sorgfältig recherchierende Hersteller unter Umständen eine Niedrigpotenz oder Urtinktur von Aconitum napellus – „ist ja nur homöopathisch“ – verwenden könnten.

Argumente für die Apothekenpflicht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beitrag von Mai Thi Nguyen-Kim deutlich geistreicher ist, als das übliche Homöopathie-Bashing. Aber wie die meisten Wissenschaftsjournalisten lässt auch sie einen wesentlichen Punkt der Einstufung von Homöopathika als apothekenpflichtige Arzneimittel außer Acht, den auch Fehske in seinem Schreiben an die Aufsichtsbehörde anspricht: Die Nachfrage nach diesen Mitteln ist da. Werden sie aus der Apotheke in Drogerien und ins Internet verbannt, ist niemand mehr da, der eine Einschätzung abgibt, wann bei einem gesundheitlichen Problem die Grenze der Homöopathie und vielleicht sogar der Selbstmedikation erreicht ist.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/09/21/mai-thi-nguyen-kim-kritisiert-inkonsequenten-umgang-mit-der-homoeopathie