Arzt und/oder Heilpraktiker? Eine Orientierungshilfe für Patienten, die Integrative Medizin wollen

Die Hufelandgesellschaft, der Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin, vertritt laut eigenen Angaben die Interessen von rund 60.000 Ärzt*innen. Beispielhaft seien als Untergruppen genannt: Der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren (ZAEN) hat 4.500 Mitgliedern. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zählt ca. 4.000. 1.300 Ärzte gehören der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland an [3], und die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) vertritt rund 8.300 Mitglieder. Hinzu kommen Ärzt*innen, die anderen Verbänden angehören, oder solche, die naturmedizinische Verfahren anbieten, ohne über eine bestimmte Zusatzbezeichnung zu verfügen oder in einem Verband organisiert sind.

Derzeit arbeiten in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker*innen. Heilpraktiker*innen dürfen als nicht-ärztliche Therapeuten Menschen selbstständig behandeln. Allerdings ist das Behandlungsspektrum gegenüber Ärzt*innen eingeschränkt: Heilpraktiker*innen dürfen zum Beispiel viele Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen und weder Geburtshilfe leisten noch Zahnbehandlungen durchführen.

Derzeit arbeiten in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker*innen. Heilpraktiker*innen dürfen als nicht-ärztliche Therapeuten Menschen selbstständig behandeln. Allerdings ist das Behandlungsspektrum gegenüber Ärzt*innen eingeschränkt: Heilpraktiker*innen dürfen zum Beispiel viele Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen und weder Geburtshilfe leisten noch Zahnbehandlungen durchführen.

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